„Gibt es den eine größere Gewalt als einen Autofahrer auf einer Bundesautobahn zum anhalten zu zwingen?“ – Staatsanwalt Graulich

Am 21.01.2019 fand vor dem Landgericht Freiburg der Berufungsprozess gegen einen Aktivisten statt. Dieser Beteiligte sich im April 2016 an einer Grenzblockade an der Deutsch-Schweizerischen Grenze. Mit dieser Aktion wurde auf die Flüchtlings- und Grenzpolitik der EU aufmerksam gemacht. Ziel war es zu Zeigen das nicht alle Menschen Reisefreiheit genießen und es viele Menschen gibt die an den Grenzen der Festung Europa in menschenunwürdigen Verhältnissen ausharren müssen.
Der Aktivist wurde am Amtsgericht Lörrach in erster Instanz wegen Nötigung zu 60Tagessätzen verurteilt. Hiergegen legte er Berufung ein.
Richter Bellm verwarf die Berufung und bestätigte das Urteil des Amtsgericht Lörrach.

In der Verhandlung wurde sowohl durch den Aktivist, seinem Anwalt und dem Verlesen der Flugblätter, die damals verteilt wurden auf die Situation der Menschen an den Grenzen aufmerksam gemacht und so die Notwendigkeit gezeigt, hier im Herzen der Festung Europa aktiv zu werden.

Folgerichtig Beantragten der Verteidiger Moos und der Aktivist Freispruch.
Der Staatsanwalt Graulich eröffnete sein Plädoyer mit der rhetorischen Frage: „Gibt es den eine größere Form der Gewalt als einen Autofahrer auf einer Bundesautobahn zum anhalten zu zwingen?“
Auch überwiege für ihn der §2GG in diesem Fall die §5 und §8GG.
Heißt die freie Entfaltung der Persönlichkeit auf einer Bundesautobahn mit so gut wie keinen Tempolimits ist höher anzusehen als das Recht auf Meinungsfreiheit und das Versammlungsrecht.
Und das obwohl kein einziger der betroffenen Autofahrer Strafantrag gestellt hat.

Laut Staatsanwalt Graulich gab es bisher ca. 12 Verfahren vor Gericht. Die Staatsanwaltschaft hat rund 35-40 Strafbefehle erlassen. Insgesamt wurden über hundert Ermittlungsverfahren eröffnet.

Einen Ausführlichen Bericht findet ihr hier:

https://de.indymedia.org/node/28469