Wir melden Demos nicht an! Aus Gründen!!!

Aus gegebenem Anlass veröffentlichen wir nochmal UNSER SELBSTINTERVIEW VON MAI 2023, in welchem wir auf die Besonderheit hinweisen, in Freiburg keine Demos anzumelden.

Selbstinterview des EA Freiburg Mai 2023

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F: Hallo, stellt euch doch mal kurz vor.

A: Der Ermittlungsausschuss ist eine Gruppe Aktivist*innen, die gegen staatliche Repression agieren. Wir unterstützen Linke, die Stress mit Bullen haben, politisch und materiell.

Außerdem halten wir Vorträge und geben Workshops rund um das Thema Repression und wie wir uns davor schützen können. Während Demonstrationen machen wir Telefondienst, das bedeutet das wir während der Demo für euch telefonisch erreichbar sind falls es Stress mit den Cops gibt. Ihr könnt uns also anrufen, wenn ihr eine Festnahme beobachtet oder selbst festgenommen wurdet.

Wir schauen dann das keins verloren geht und kümmern uns gegebenenfalls um anwaltlichen Beistand.

F: Wie läuft denn so eine Demo und Versammlung im Normalfall ab?

A: Mindestens eine Person muss zur Versammlungsbehörde und mit ihrem Namen die Demonstration anmelden. Dazu muss sie nicht nur ihre Personalien angeben, sondern auch angeben, wie viele Personen sich versammeln wollen, die Kundgebungsorte, die Route und einen Titel der Versammlung. Die Versammlungsbehörde entscheidet dann, ob diese Demonstration erlaubt wird oder nicht. Auch werden sog. Auflagen erlassen – Bedingungen unter denen sie erlaubt sich zu versammeln – z.B. Ordner*innen, wie nah der Kundgebungsort z.B. an eine AfD-Kundgebung sein darf, Länge der Transparente, maximale Teilnehmer*innen Anzahl, ob und welche Flyer verteilt werden dürfen und so weiter und so fort. Wird gegen diese Auflagen verstoßen, muss der/die Anmelder*in, welche nun die Rolle der Versammlungsleitung inne hat, mit Strafen rechnen und/oder die Versammlung auflösen oder die Versammlung wird von der Polizei einfach selbst aufgelöst.

F: Kann ich denn davon ausgehen, dass wenn ich eine Demo anmelde, diese dann auch stattfinden darf?

A: Nein, Wenn wir anmelden, werden uns die Autoritäten nur dann demonstrieren lassen, wenn es ihnen passt und nur zu ihren Bedingungen. Und damit sie diese “Bedingungen” nicht komplett alleine durchsetzen müssen, wälzen sie einen Teil davon auf die Anmelder*innen und die Ordner*innen ab.

Wenn eine Demo nach einer Anmeldung verboten wird, bleibt nur noch die Klage und die Hoffnung das ein Gericht positiv für die Demo entscheidet. Das gleiche gilt für Auflagen, die von der Versammlungsbehörde erlassen wurden. Auch hier bleibt als alleiniges Mittel der Weg vor Gericht.

F: Es gibt ja hier in Freiburg eine bundesweite Einmaligkeit, was das Nichtanmelden von Demonstrationen angeht. Sind denn solche Demonstrationen überhaupt erlaubt?

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Seit Mai 2024 neue Sprechzeiten

Seit dem 6. Mai 2024 bieten wir unsere regelmäßige Sprechstunde in der KTS nur noch alle zwei Wochen an und zwar in den ungeraden Kalenderwochen. Wir sind für euch jedoch per Email erreichbar und in dringenden Fällen sind somit auch kurzfristige persönliche Treffen möglich.

Das sind unsere Sprechstundentermine bis zum Jahresende: 18.11., 02.12. und 16.12.2024. Immer von 19:00 bis 20:00 Uhr in der KTS Freiburg.

Am 30.12.2024 machen wir Winterschlaf. Die erste Sprechstunde im neuen Jahr ist dann am 13.01.2025.

Politische Überlegungen zur Zusammenarbeit mit Anwält*innen

Ein Diskussionsstand

In der Antirepressionsarbeit arbeiten wir als EAs¹ regelmäßig mit Anwält*innen zusammen und unterstützen Betroffene von staatlicher Repression dabei, sich anwaltliche Hilfe zu holen. Dabei ist es uns wichtig zu bedenken, welche Rolle die Anwält*innen in unserer Antirepressionsarbeit spielen und welche politischen Anforderungen wir daher an die Praxis von Anwält*innen haben.

Mit diesem Text wollen wir darauf hinwirken, dass sich insgesamt mehr mit Repression und dem Umgang damit auseinandergesetzt wird. Antirepressionsarbeit bedeutet, sich Gedanken zu machen bevor etwas passiert. Dazu gehört auch bewusst zu entscheiden, von welchen Anwält*innen und wie mensch sich vertreten lassen möchte, wenn es erforderlich wird.

Im folgenden Text formulieren wir einige Kriterien, die uns dafür wichtig sind:

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Gesiebte Luft – 27 Jahre Freiheitsentzug

Ein Gespräch über Knast und Solidarität

21.03.2024 | 20:30 Uhr | Strandcafé (Adlerstraße 12, Freiburg)

Für viele ist die Vorstellung für ihr politisches Handeln ein paar Jahre im Knast verbringen zu müssen schwer vorstellbar. Thomas verbrachte fast drei Jahrzehnte seines Lebens in verschiedenen Gefängnissen. Die letzten 10 Jahre verbrachte er in der Freiburger JVA. Seit Ende August 2023 ist er wieder auf freien Fuß und muss sich nun in einer völlig anderen Welt zurechtfinden. Gemeinsam wollen wir mit ihm über seine Zeit im Knast und danach sprechen.

  • Wie steht man so etwas durch, ohne Mitgefühl und Verstand zu verlieren?
  • Was bedeutet Freiheitsentzug eigentlich?
  • Und welchen Wert haben Solidarität und Zusammenhalt in einer scheinbar aussichtslosen Situation?

Eine Veranstaltungsreihe zum Tag der politischen Gefangenen der Roten Hilfe e.V. und Thomas Meyer-Falk.

Quelle: https://rotehilfefreiburg.noblogs.org/post/2024/03/09/gesiebte-luft-27-jahre-freiheitsentzug-ein-gesprach-uber-knast-und-solidaritat/

FREE THEM ALL! Veranstaltungsreihe zum Tag der politischen Gefangenen

Heraus zum Tag der politischen Gefangen am 18. März!

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1923 rief die Rote Hilfe den „Internationalen Tag der Hilfe für die politischen Gefangenen“ ins Leben. Die Genoss:innen wollten an den Aufstand der Pariser Kommune erinnern – und an die staatliche Repression, die in einem unvorstellbaren Blutbad an mehreren zehntausend Kommunard:innen mündete. Die etwa 13.000 Kommunist:innen, Anarchist:innen und Sozialist:innen, die nicht abgeschlachtet wurden, landeten in dunklen Kerkern – in den meisten Fällen lebenslänglich.

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Repression wegen antifaschistischer Proteste gegen den AfD Landeparteitag in Offenburg / Aufruf an Betroffene

Aktuell werden Strafbefehle (gelber Brief) wegen verschiedener Delikte, welche im Rahmen der antifaschistischen Proteste gegen den AFD Landesparteitag in Offenburg am 4. März 2023 vorgefallen sein sollen, erlassen. Es ist wichtig innerhalb von 2 Wochen nach Erhalt eines solchen Strafbefehls einen schriftlichen Einspruch beim zuständigen Gericht gegen diesen einzulegen, ansonsten wird der Strafbefehl rechtskräftig.

Betroffene sollten sich umgehend nach Erhalt eines solchen Strafbefehls bei uns oder ihrer Roten Hilfe Ortsgruppe oder ihrer Anti-Repressionsgruppe melden. Gemeinsam besprechen wir dann das weitere Vorgehen.

Linke Medienarbeit ist nicht kriminell!

Am 17.01.23 gab es eine Hausdurchsuchung beim freien Radio Dreyeckland in Freiburg sowie in den Privatwohnungen zweier RDL Redakteure. Vorwand ist ein Artikel auf RDL.de, der auf die offen zugängliche Archivseite linksunten.indymedia.org verweist.
Die linke Medienplattform wurde 2017 durch das Vereinsgesetz verboten.
Die Vorwürfe sind absurd und das Ganze ist ein massiver und unverhältnismäßiger Angriff auf die Presse- und Eingriff in die Rundfunkfreiheit.
Wir sind stinksauer!
Freie Medienarbeit lässt sich weder kriminalisieren noch einschüchtern.
Für die kreativen unter euch, bringt kleine und große Radios mit. Support your lokal freies Radio. Wir sind alle Radio Dreyeckland. Wir sind alle Linksunten.

Kundgebung in Reaktion auf den Angriff auf die Pressefreiheit

Mittwoch, 18.01.23 um 17:00 Uhr
Platz der Alten Synagoge
79098 Freiburg im Breisgau
Deutschland