Nach einer Verurteilung der Angeklagten Robin wegen vermeintlicher Körperverletzung zu 90 Tagessätzen hat weder die Angeklagte, noch die Staatsanwaltschaft das Urteil anerkannt.
So sind sowohl die Aktivistin Robin als auch die Staatsanwaltschaft in Berufung gegangen. Die Begründung der Staatsanwaltschaft waren zum einen die vermeintlich verursachten Kopfschmerzen trotz Helm, die nicht im Urteil berücksichtigt worden wären. Zum anderen sei das Strafmaß im Hinblick darauf, dass gleich zwei Straftaten verübt worden seine, zu niedrig.
Einen neuen Prozesstermin gibt es bisher noch nicht, wird aber sobald er feststeht bekannt gegeben.