Aus gegebenem Anlass veröffentlichen wir nochmal UNSER SELBSTINTERVIEW VON MAI 2023, in welchem wir auf die Besonderheit hinweisen, in Freiburg keine Demos anzumelden.
Selbstinterview des EA Freiburg Mai 2023
F: Hallo, stellt euch doch mal kurz vor.
A: Der Ermittlungsausschuss ist eine Gruppe Aktivist*innen, die gegen staatliche Repression agieren. Wir unterstützen Linke, die Stress mit Bullen haben, politisch und materiell.
Außerdem halten wir Vorträge und geben Workshops rund um das Thema Repression und wie wir uns davor schützen können. Während Demonstrationen machen wir Telefondienst, das bedeutet das wir während der Demo für euch telefonisch erreichbar sind falls es Stress mit den Cops gibt. Ihr könnt uns also anrufen, wenn ihr eine Festnahme beobachtet oder selbst festgenommen wurdet.
Wir schauen dann das keins verloren geht und kümmern uns gegebenenfalls um anwaltlichen Beistand.
F: Wie läuft denn so eine Demo und Versammlung im Normalfall ab?
A: Mindestens eine Person muss zur Versammlungsbehörde und mit ihrem Namen die Demonstration anmelden. Dazu muss sie nicht nur ihre Personalien angeben, sondern auch angeben, wie viele Personen sich versammeln wollen, die Kundgebungsorte, die Route und einen Titel der Versammlung. Die Versammlungsbehörde entscheidet dann, ob diese Demonstration erlaubt wird oder nicht. Auch werden sog. Auflagen erlassen – Bedingungen unter denen sie erlaubt sich zu versammeln – z.B. Ordner*innen, wie nah der Kundgebungsort z.B. an eine AfD-Kundgebung sein darf, Länge der Transparente, maximale Teilnehmer*innen Anzahl, ob und welche Flyer verteilt werden dürfen und so weiter und so fort. Wird gegen diese Auflagen verstoßen, muss der/die Anmelder*in, welche nun die Rolle der Versammlungsleitung inne hat, mit Strafen rechnen und/oder die Versammlung auflösen oder die Versammlung wird von der Polizei einfach selbst aufgelöst.
F: Kann ich denn davon ausgehen, dass wenn ich eine Demo anmelde, diese dann auch stattfinden darf?
A: Nein, Wenn wir anmelden, werden uns die Autoritäten nur dann demonstrieren lassen, wenn es ihnen passt und nur zu ihren Bedingungen. Und damit sie diese “Bedingungen” nicht komplett alleine durchsetzen müssen, wälzen sie einen Teil davon auf die Anmelder*innen und die Ordner*innen ab.
Wenn eine Demo nach einer Anmeldung verboten wird, bleibt nur noch die Klage und die Hoffnung das ein Gericht positiv für die Demo entscheidet. Das gleiche gilt für Auflagen, die von der Versammlungsbehörde erlassen wurden. Auch hier bleibt als alleiniges Mittel der Weg vor Gericht.
F: Es gibt ja hier in Freiburg eine bundesweite Einmaligkeit, was das Nichtanmelden von Demonstrationen angeht. Sind denn solche Demonstrationen überhaupt erlaubt?
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