Gewahrsamnahme

Wenn ihr einfahrt: Ruhe bewahren.

Dann ist erst mal (auch für uns) das wichtigste, den Grund herauszufinden, dieser muss euch natürlich mitgeteilt werden.

Polizeilicher Gewahrsam ist das Festgehaltenwerden durch die Polizei, ohne dass eine vorläufige Festnahme wegen Straftatverdachts vorliegt. Auch ein Kessel ist eine Gewahrsamnahme.

Gewahrsam ist aus unterschiedlichen Gründen und in verschiedener Art und Weise möglich und grundsätzlich eine Freiheitsentziehung.

In Sachsen ist er im § 22 SächsPolG geregelt und danach u.a. zulässig, wenn anders eine zulässige Identitätsfeststellung nicht erfolgen kann (z.B: Ausweis nicht dabei), ein Platzverweis nicht befolgt wurde oder die Polizei behauptet, dass ihr ansonsten eine Straftat oder Ordnungswidrigkeit begeht oder fortsetzt („polizeiliche Gefahr“).

Die Polizei fährt dich dann auf das jeweilige Revier. Dort wirst du zuerst durchsucht. Hierbei solltest du eine geschlechtersensible Auswahl des Durchsuchungscops einfordern.

Relevante Dinge (gern auch Handys!) werden beschlagnahmt.

Wahrscheinlich versucht die Polizei dich auch erkennungsdienstlich zu behandeln und unter Umständen deine DNA zu entnehmen.

Lege gegen alles Widerspruch ein, unterschreib aber nichts. Die Cops müssen deinen mündlichen Widerspruch protokollieren.

Manche von den beschlagnahmten Dingen wirst du erst bei deiner Entlassung wiederbekommen. Die Cops versuchen spätestens hier als „Gegenleistung“ noch mal deine Unterschrift zu erpressen – verweigern !

Du hast das Recht auf 2 Telefonate (deinen Rechtsbeistand und eine Bezugsperson). Es kommt allerdings vor, dass du diese erst wiederholt einfordern musst. Außerdem kann es passieren, dass die Cops dich nicht selber die Nummer wählen lassen. Wenn du weißt dass der EA erreichbar ist, ruf am besten zuerst dort an.

Bei Verletzungen hast du natürlich das Recht auf medizinische Versorgung. Diese musst du eventuell erst durchsetzen. Geh auf jeden Fall nach der Entlassung noch mal zu eine_r Ärzt_in deines Vertrauens und lass dir die Verletzungen attestieren.

Weil es sich um einen Freiheitsentzug handelt, brauchen die Cops einen richterlichen Beschluss. Die Fortdauer des Gewahrsams müssen die Cops beantragen. Du hast gleichzeitig das Recht einen Freilassungsantrag zu stellen.

Die Cops müssen dich zu eine_r Richter_in bringen. Diese_r muss dich anhören und dich dann entweder freilassen oder die Fortdauer des Gewahrsams anordnen.

‚Anhören‘ heißt, du hast die Möglichkeit, was zu den Behauptungen der Cops zu sagen. Auch hier solltest du keine Aussage machen, sondern den EA anrufen und außerdem eine_n Anwält_in verlangen.

Die Cops müssen dich sofort entlassen, wenn die „polizeiliche Gefahr“ vorbei ist (z.B. die Demo aufgelöst ist).

Wenn es länger dauert, müssen die Cops dir etwas zu essen und zu trinken geben (schlechte Karten für Veganer_innen! – trotzdem nerven!)

Pass auf: Rede nie über deine Aktionen und interveniere, wenn andere Held_innengeschichten erzählen. Anna und Arthur halten’s Maul! Sei sensibel für Andere!

Nach der Entlassung ist es enorm wichtig, dass du dich beim EA meldest. Schreib sobald wie möglich ein Gedächtnisprotokoll.


Muster (Antrag auf richterliche Überprüfung des Gewahrsams)