Beschlagnahmungen

Auch außerhalb von Hausdurchsuchungen werden oft Gegenstände beschlagnahmt, z.B. vor oder nach Demos oder bei Polizeikontrollen. Wie so oft kommt es auch hier auf die Begründung an: die Cops können Sachen beschlagnahmen, wenn diese angeblich Beweismittel für schon begangene Straftaten sind – oder mit ihnen vermeintlich Straftaten begangen werden sollen.

Gerade auf der Straße können die Cops dabei erstmal solche Beschlagnahmungen recht willkürlich oder gar nicht begründen.

Ob du dich in der konkreten Situation mit ihnen erfolgreich streiten kannst (z.B. wegen eines Schals bei Winterdemos), musst du selbst einschätzen – im Zweifel wie immer jedoch KLAPPE HALTEN.

Immer öfter werden gezielt Mobiltelefone beschlagnahmt. 
Die Cops lesen dann die darauf gespeicherten Daten aus
und fordern dich dazu auf, die PIN preis zu geben. 
Dazu bist du nicht verpflichtet! 
Du solltest das auch dann nicht tun, wenn die Cops dir 
in Aussicht stellen, das Telefon dann eher zurück zu bekommen.
Du solltest dich so oder so um Ersatz kümmern. Ein ehemals 
beschlagnahmtes Telefon ist nicht mehr sicher wanzenfrei.

Gegen die Beschlagnahme solltest du auf jeden Fall direkt vor Ort mündlich Widerspruch einlegen. Diesen musst und solltest du nicht unterschreiben und auch nicht begründen, sondern die Cops müssen ihn protokollieren und selbst unterschreiben. Außerdem müssen sie dir einen Beschlagnahmezettel geben, auf welchem die beschlagnahmten Sachen genau aufgelistet sind.

Du kannst aber auch nachträglich (zeitnah) schriftlich Widerspruch einlegen.

Wenn die Gegenstände als Beweismittel beschlagnahmt sind, führt dein Widerspruch dazu, dass die Staatsanwaltschaft innerhalb von drei Tagen die Bestätigung eines*r Richter*in für die Beschlagnahme einholen muss. Diese*r prüft dann, ob die Beschlagnahme aufrecht erhalten wird.

Wenn die Cops dir Sachen wegnehmen, weil du angeblich mit ihnen irgendwelche Straftaten begehen würdest, entscheiden die Cops nach deinem Widerspruch später selbst darüber, ob diese Annahme richtig gewesen ist. Das kannst du danach noch verwaltungsgerichtlich überprüfen lassen. Komm in unsere Sprechstunde, wir beraten dich dazu.