DNA-Entnahme

Die DNA-Entnahme und -Analyse ist kein Teil der üblichen ed-Behandlung und unterliegt schärferen gesetzlichen Regelungen.  Grundsätzlich brauchen die Cops dafür einen richterlichen Beschluss, es sei denn, du stimmst der Entnahme zu. Wichtig ist deshalb, dass du niemals eine freiwillige Einverständniserklärung zur Entnahme von Körperzellen (Speichel, Blut, Haare, etc.) und zur Speicherung des DNA-Musters unterzeichnest oder mündlich abgibst.

Wenn du eine Aufforderung zur DNA-Entnahme erhälst, komm schnellstmöglich zum EA oder geh gleich zur Anwält_in deines Vertrauens. Du musst so schnell wie möglich gerichtlichen Rechtsschutz beantragen, da die Cops die DNA-Entnahme ansonsten auch mit Zwangsmitteln durchsetzen. Hierfür können sie dich auch von zu Hause, von der Schule oder von der Arbeit abholen.