Hausdurchsuchungen

Die Praxis sieht nicht immer so wie hier beschrieben aus. Dies hier ist die nette Version:


Eine Wohnungsdurchsuchung kann nicht dadurch verhindert werden, dass die Tür nicht geöffnet wird. Wer nicht öffnet, muss sich im Zweifelsfall ein neues Schloss kaufen. Wer ein Klingeln an der Tür mit der Aufforderung der Cops zu öffnen hört, sollte sich darauf einstellen, was sogleich geschehen wird. Wer seine Wohnung „gut aufgeräumt“ hat, wird entspannter mit dieser Situation umgehen können.

Die Cops sind angehalten, bei einer Durchsuchung sorgsam mit deinen Sachen umzugehen. Doch oft halten sie sich nicht an diese Gesetze. Es ist ihnen auch erlaubt, Beweisstücke und den Ort, wo sie sich befanden, zu fotografieren.

Atme erst einmal tief durch und schalte deinen Verstand ein. Versuche trotz der bedrohlichen Situation, Ruhe zu bewahren und rufe dir ins Gedächtnis, was du über Hausdurchsuchungen weißt. Das soll dir helfen, dich zurecht zu finden und keine vermeidbaren Fehler zu begehen.

Nachdem du die Tür geöffnet hast, könnten eine Vielzahl von Cops eintreten. Manchmal sind sie sogar von Staatsanwält_innen begleitet. Die Cops werden bewusst forsch auftreten, um dich einzuschüchtern.

Wenn es zu einer Durchsuchung deiner Wohnung kommt, beachte folgende Punkte:

Ruhe bewahren!

Das Gebot Ruhe zu bewahren, soll vor allem helfen, zum Tatvorwurf zu schweigen.

Darüber hinaus soll es dich unter anderem vor Irreführungsversuchen schützen. Wer versucht, Beweismittel zu verstecken oder zu vernichten, läuft Gefahr, in Untersuchungshaft zu kommen. Irreführungsversuche können den Cops dazu dienen, eine sogenannte Verdunkelungsgefahr anzunehmen und diese ist nach §112 StPO ein Haftgrund. Außerdem deuten sie sie als Indiz für deine Schuld.

Ruhe bewahren bedeutet auch, Aggressionen gegen die Cops zu unterlassen. Wenn sie deine Sachen durchwühlen, ist dies sicher manchmal schwer. Doch am Ende wirst du wegen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamt_innen belangt.

Versuche also ruhig zu bleiben und lege hinterher gegebenfalls Rechtsbehelfe z.B. für eventuelle Entschädigungsansprüche ein.

Den Durchsuchungsbeschluss zeigen lassen!

Lass Dir den Durchsuchungsbeschluss noch auf der Türschwelle zeigen und lies ihn ruhig und genau durch. Sage den Cops, sie sollen solange warten.

Es gibt schriftliche Durchsuchungsanordnungen durch eine_n Richter_in. Aber auch mündliche Beschlüsse sind zulässig.

Sollte kein schriftlicher Durchsuchungsbeschluss vorliegen, lass dir den Tatvorwurf mündlich erklären! Dabei nicht vergessen zu fragen, was überhaupt gesucht wird! Danach fragst du nach dem Dienstausweis des /der Einsatzleiter_in. Notiere dir Namen und Dienstnummer!

Bei Gefahr in Verzug gibt es erst gar keinen Durchsuchungsbeschluss. Diese Begründung dient dazu, ohne richterlichen Beschluss in deine Wohnung einzudringen. Bestehe auf einen Beschluss und lege Widerspruch ein! Auch wenn dies meist erfolglos ist, probiere es trotzdem!

Beim Lesen eines schriftlichen Durchsuchungsbeschlusses achte auf folgende Inhalte:

  • Auf welchen Namen ist der Beschluss ausgestellt?

  • Welche Räumlichkeiten sollen durchsucht werden?

  • Wie lautet der Vorwurf beziehungsweise der Verdacht?

  • Stehen noch andere Namen auf dem Durchsuchungsbeschluss?

  • Was soll gesucht werden?

  • Ist der Beschluss von einer/m Richter_in unterschrieben?

  • Gibt es einen Haftbefehl?

Die Cops dürfen nur Räumlichkeiten durchsuchen, für die der Beschluss ausgestellt wurde. Wohnst du in einer WG, sind nur dein Zimmer und gemeinsam genutzte Zimmer wie Gemeinschaftsräume, Küche, Bad, Dachboden oder Keller von Belang. Die Zimmer von deinen Mitbewohner_innen sind Tabu. Gut ist daher, die Zimmertüren mit Namen zu kennzeichnen. Bei Eheleuten oder eheähnlichen Lebensgemeinschaften ist dies schwieriger durchzusetzen, weil davon ausgegangen wird, dass du die Räume deines/r Partner_in mitbenutzt. Da dies jedoch eine Unterstellung ist, solltest du trotzdem versuchen durchzusetzen, dass wirklich nur deine Räume durchsucht werden.

In Kinderzimmern dürfen die Cops sich nur umschauen. Nur bei offensichtlicher Mitbenutzung durch den/die Beschuldigte_n dürfen sie auch dort herum schnüffeln.

Immer zum Tatvorwurf schweigen!

Sage während der Durchsuchung nichts zum Tatvorwurf! Achte auf alles, was du sagst. Auch Gespräche mit z.B. Mitbewohner_innen können versehentlich Infos enthalten. Das gilt auch für beiläufige Bemerkungen oder auch nur Gesten und Blicke.

Während der Hausdurchsuchung findet zwar keine Vernehmung statt. Aber die Cops laufen mit gespitzten Ohren durch deine Räumlichkeiten. Indes nehmen sie Äußerungen auf, die später gegen dich verwendet werden könnten. Häufig ist sogar ein Cop nur dazu da, dich zu beobachten. Es geht ihnen vor allem darum, zu beobachten, wohin du schaust oder dich dabei zu ertappen, wie du versuchst, Beweismittel zu beseitigen.

Denk daran: Als Beschuldigte_r hast du das Recht zu schweigen! Über dieses Recht müssen dich die Cops aufklären. Unterbleibt es, sind Äußerungen zum Tatvorwurf in der Regel nicht verwertbar. Das wissen die Cops natürlich und deshalb erfolgt die Belehrung oft noch an der Wohnungstür. Es besteht die Gefahr, dass du in der Aufregung die Belehrung nicht wahrnimmst.

Umso wichtiger ist es, dass du während der Durchsuchung zu deiner eigenen Sicherheit zum Tatvorwurf schweigst.

Eine_n Anwält_in und weitere Zeug_innen benachrichtigen!

Versuche so schnell wie möglich, deine_n Anwält_in herbei zu telefonieren. Dieses Telefonat muss dir gestattet werden. Es ist schon vorgekommen, dass die Cops auf die/den Anwält_in gewartet haben. Es kann sich also lohnen, darauf zu beharren, erst mit der Hausdurchsuchung zu beginnen, wenn die/der Anwält_in eingetroffen ist. Und auch ansonsten ist es natürlich das beste, wenn dein_e Anwält_in zugegen ist.

Dein Rechtsbeistand kann aber auch schon am Telefon mit dem/der Einsatzleiter_in ein Gespräch führen, sich den Tatvorwurf nennen lassen und erklären, dass du zum Tatvorwurf keine Stellungsnahme abgibst.

Wer sich schon an der Wohnungstür so verhält, zeigt dass er/sie sich nicht überrumpeln lässt und vermittelt den Eindruck, die eigenen Rechte genau zu kennen. Du erhältst dabei die notwendigen Informationen. Außerdem beeinflusst du eventuell die Cops bei der folgenden Durchsuchung vorsichtiger zu Werke zu gehen und nicht gegen gesetzliche Regelungen zu verstoßen.

Bei einer Hausdurchsuchung müssen auch Zeug_innen (mindestens eine/r) zugelassen werden. Häufig bringen die Cops schon Zeug_innen, z.B. aus der örtlichen Verwaltung, mit. Du solltest darauf bestehen, eigene Zeug_innen, also dir vertraute Personen, dabei zu haben. Dazu hast du das Recht, wenn welche da sind oder schnell kommen können. Sie können dich unterstützen und z.B. das Vorgehen der Cops beobachten. Dafür ist es hilfreich, schon vorab an Unterstützer_innentelefonketten in deinem Umfeld zu denken (Vorsicht Abhörgefahr!). Auch wenn das Beharren auf eigene Zeug_innen nicht immer klappt, solltest du es trotzdem versuchen.

Deine Zeug_innen solltest du sorgsam auswählen, denn die anwesenden Cops widmen ihnen gesteigerte Aufmerksamkeit. Könnten sie etwas mit dem Anlass für die Hausdurchsuchung zu tun haben, sind sie nicht die Richtigen. Meistens müssen Unterstützer_innen, die aufs Grundstück gelassen werden, sich ausweisen und ihre Daten werden gespeichert. Aber auch alle, die draußen herumstehen, sollten den Cops auf die Finger schauen. Vor allem gilt es zu beobachten, ob Einzelne ohne Zeug_innen in Nebengebäude/ -zimmer gehen und ob womöglich etwas „Mitgebrachtes“ deponiert wird.

Bestehe darauf, dass die Cops jeweils nur ein Zimmer durchsuchen und sich, wenn möglich, darauf beschränken, was im Durchsuchungsbeschluss genannt ist. Dazu bedarf es oft viel verbaler Kraft. Es lohnt sich aber, denn oft versuchen die Cops mehrere Räume gleichzeitig zu durchsuchen. Bestehe darauf, dass du oder eine von dir bevollmächtigte Zeug_in in jedem Raum dabei ist. Die Durchsuchung der einzelnen Zimmer sollte also nacheinander stattfinden. Du hast auf jeden Fall ein Anwesenheitsrecht, auch wenn die Cops Stadtbedienstete als Zeug_innen mitgebracht haben.

  • Wenn es zu einer Durchsuchung deiner Wohnung kommt, bleibe also ruhig!

  • Lass Dir den Durchsuchungsbeschluss zeigen!

  • Schweige immer zum Tatvorwurf!

  • Benachrichtige eine_n Anwält_in und weitere Zeug_innen!

  • Und vor allem: bewahre die Ruhe!