Nach einer Festnahme und dem hoffentlich schweigsam verlaufenem Aufenthalt auf der Wache wirst du dem/der Haftrichter_in vorgeführt.
Spätestens wenn du vor dem/der Richter_in stehst, wird dir der Haftantrag der Staatsanwaltschaft oder ein schon länger existierender Haftbefehl entweder ausgehändigt oder vorgelesen.
Dann hast du die Möglichkeit, dich zu den Vorwürfen zu äußern. Tu das nicht! Bestehe stattdessen auf ein_e Anwält_in deiner Wahl!
Es gilt das Gleiche, wie bei den Cops auf der Wache: Es ist nicht nur dein Recht die Aussage zu verweigern, es ist auch klüger erst in die Akten zu schauen, was die Cops schon ermittelt haben und welche Beweismittel vorliegen, bevor du dich selbst oder durch deine_n Anwält_in evtl. zur Sache äußerst. Wenn du ohne Anwält_in vor dem/der Haftrichter_in stehst, verlange, dass dein_e Anwält_in hinzugezogen wird! Wenn kein_e Anwält_in erreichbar ist, gibt es die Möglichkeit über das Strafverteidiger_innen-Notfalltelefon ein_e Notanwält_in zu bekommen.
Wenn der/die Haftrichter_in dich in Untersuchungshaft stecken will, muss diese_r dir eine_n Anwält_in als Pflichtverteidiger_in beiordnen. Du hast die Möglichkeit deine_n Anwält_in zu benennen oder eine_n Verteidiger_in über die Pflichtverteidigerliste auszuwählen. Wenn du dir noch unsicher bist, kannst du Bedenkzeit verlangen.
Beantrage immer Haftprüfung so dass innerhalb von 2 Wochen ein erneuter Termin (dann mit Anwält_in!) stattfindet.