Ein Strafbefehl ist ein schriftliches Urteil, ohne dass eine Verhandlung bei Gericht stattgefunden hat.
Du hast nach Zustellung 2 Wochen Zeit Einspruch einzulegen. (Zustelldatum auf dem gelben Umschlag – nicht wegwerfen!) Versäumst du den rechtzeitigen Einspruch, wird das Urteil rechtskräftig und du kannst nichts mehr dagegen machen. Je nach Höhe des Strafmaßes kann das bedeuten, dass die Verurteilung im Bundeszentralregister eingetragen wird und entsprechend in deinem Führungszeugnis auftaucht.
Wende dich daher sofort nach Erhalt des Strafbefehls an den EA bzw. deine_n Anwält_in.
Du kannst den Einspruch auch selbst bei Gericht einlegen (formloses Schreiben mit Angabe des Aktenzeichens und deiner Unterschrift, mehr nicht!), allerdings kommt es nach einem Einspruch immer zu einer Hauptverhandlung. Mit dem Einspruch verschaffst dur dir Zeit, um dich in der Sache ordentlich beraten zu lassen. Deine Anwält_in wird die Zeit benötigen, um sich auf das anstehende Verfahren vorzubereiten. Du kannst auch den Einspruch später jederzeit folgenlos wieder zurücknehmen, ohne dass es zu einer Hauptverhandlung kommt.